Information zu Baumaßnahmen auf dem Gelände der Grundschule

Auf dem Schulgelände der Matibi-Schule, Straße 3 Nr. 21, 13059 Berlin ist im
nördlichen Bereich die Errichtung eines Schulergänzungsbaus geplant. Das
geplante Schulgebäude ist ca. 50 m lang und 20 m breit.
Zum Schutz der Amphibien wurde der Vorhabenträger dazu verpflichtet, einen
Amphibienschutzzaun bis zum 28.02.2025 aufzustellen. Zum Schutz der
Bestandsbäume wurde vor Ort entschieden, dass der Amphibienschutzzaun
außerhalb des Geländes auf dem Weg des KGV- Falkenhöhe-Nord e.V. errichtet
werden soll. Aus unterschiedlichen Gründen wurde der KGV- Falkenhöhe-
Nord e.V. darüber vorab nicht informiert.
Zur Realisierung des Bauvorhabens müssen leider auf dem Anlagengelände einige
Gehölze und Bäume beseitigt werden. Um nicht ins Sommerrodungsverbot zu
kommen, wurden diese Gehölze und Bäume in den letzten Tagen oberirdisch
beseitigt. Mehr Bäume und Gehölze sollen im Zuge des Bauvorhabens nicht
beseitigt werden.
Im Zuge des Bauvorhabens soll es keine wesentlichen Änderungen zum Bestand
geben. Der Bestandszaun und die Bestandsgehölze bzw. –bäume bleiben bestehen.
Zudem erfolgt die Baustellenzufahrt westlich des Bestandgebäudes. Der Beginn
der Baumaßnahmen ist derzeit für Juni bis September 2025 geplant und soll nach
derzeitigem Stand im 3 Quartal 2026 abgeschlossen sein.



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Aus aktuellem Anlass

 

Beschluss der MV vom 24.03.2007 Absatz 7:

Gartenfreunde ab Vollendung des 65. Lebensjahres leisten
6 Arbeitsstunden pro Jahr. Gartenfreunde ab Vollendung des
70. Lebensjahres sind von den Arbeitsstunden befreit.

Wenn zwei Partner den Unterpachtvertrag unterschrieben haben, gilt diese Festlegung jedoch nur dann,
wenn beide das 65. bzw. 70. Lebensjahr vollendet haben. Diese Regelung gilt ab dem Jahr, 
in dem das 65. bzw. 70. Lebensjahr erreicht wird. 


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Videoüberwachung in unserer KGA



Der Müllplatz incl. Eingangstor sowie das Gelände des Werkhofs werden videoüberwacht !

Hinweise zum Datenschutz, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Die Videoüberwachung erfolgt zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten 
und Straftaten, der Beweissicherung und zur Wahrnehmung des Hausrechts.

Die Rechtsgrundlage bildet der
Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

Weitere Informationen erhalten Sie zu den 
Sprechzeiten des Geschäftsführenden Vorstandes.

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Vandalismus



In letzter Zeit häufen sich Vorfälle von Vandalismus in
unserer Gartenanlage.



Unser Aufruf richtet sich an ALLE Gartenfreunde:
Achtet auf die Sauberkeit und sprecht jede Unordnung an.
Unter den Auswirkungen von Zerstörungswut leiden wir,
ob durch Verlust von Vorrechten als Mitglied des Vereins oder von finanziellen Einbußen!
Sollten sich Konflikte mit den Verursachern der Unordnung ergeben, ist der Vorstand für konkrete Hinweise immer dankbar.


Soforthilfe gibt die Polizei Berlin unter
Abschnitt 31
Pablo-Picasso-Straße 2
13057 Berlin
Tel.: 030 466 433 1701


Der Vorstand 
    KGA Falkenhöhe Nord