Informationen zum Rattenbefall

Ratten im Garten werden meist durch ein Überangebot an Nahrung und
ideale Versteckmöglichkeiten angelockt, oft auf der Suche nach leichter
Beute. Rattenbefall ist meldepflichtig (Gesundheits- oder Ordnungsamt).
Um Ratten schnell aus dem Garten zu vertreiben, entzieht man ihnen die
Lebensgrundlage!

Nahrungsquellen entziehen (Empfehlungen):

  • Kompost sichern: Legen Sie den Boden des Komposters mit einem

       engmaschigen Metallgitter aus und decken Sie ihn ab.

       Geben Sie niemals gekochte Essensreste, Fleisch oder Fisch auf den

       Kompost.

  • Kein offenes Futter: Vogelfutter sollte nur in speziellen, für Ratten

       unerreichbaren Futterspendern angeboten werden. Lassen Sie Tierfutter

       (für Katzen oder Hunde) nicht im Freien stehen.

  • Müll richtig entsorgen: Werfen Sie Speisereste keinesfalls auf den

       offenen Kompost oder gar in die Toilette. Verstecke und Zugänge

       beseitigen

  • Garten aufräumen: Entfernen Sie in der Sommersaison unnötiges

       Totholz, alte Bretterstapel, Laubansammlungen und dichte Bodendecker.

  • Einstiegswege blockieren: Kontrollieren Sie Mauern, Zäune und

       Schuppen auf Löcher. Dichten Sie diese mit engmaschigem Draht,

       Stahlwolle oder Beton ab.

Wassermangel !

Auf Grund der aktuellen Wetterlage ist das Grundwasser stark reduziert.
Obwohl wir einen eigenen Brunne haben, ist die Menge der Förderung von
Wasser staatlich festgelegt.
Wir bitten alle Gartenfreunde äußerst sparsam mit unserem Wasser (z.B.
Sprengen von Rasenflächen auf Wegen oder überdimensionierter
Sprenger-Einstellung usw.) umzugehen. Gerne würden wir eine, auch nur
zeitweise Abstellung des Wassers vermeiden.

Der geschäftsführende Vorstand


Videoüberwachung auf Parzellengrundstücken


Hinweis zur Rechtslage
von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit


Rechtsgrundlage

Da die Videoüberwachung regelmäßig einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der von derartigen 
Maßnahmen betroffenen Personen darstellt, sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen, die von Kamerabetreibenden erfüllt werden müssen ,sehr hoch. 
Nach Art.6 Abs. 1 lit. f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Erhebung personenbezogener 
Daten mit Videotechnik nur zulässig, soweit sie u.a. zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich
ist, sofern nicht schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen.

Das bedeutet konkret :

Unter der Voraussetzung, dass außer Parzellenpächterinnen bzw. Parzellenpächter und ihrer Familien
keine dritten Personen regelmäßig ihr selbstgenutztes Parzellengrundstück betreten oder überqueren müssen, ist die Videoüberwachung ihres Parzellengrundstücks innerhalb der Grundstücksgrenzen der Parzelle nicht zu beanstanden.
Sollten Parzellenpächterinnen und Parzellenpächter allerdings mit ihrer Videoüberwachung angrenzende
Parzellengrundstücke , öffentlich zugängliche Wege innerhalb der Kleingartenanlage oder öffentlich zugängliche Räume außerhalb der Kleingartenanlage beobachten, ist dies grundsätzlich unzulässig.

Unsere Empfehlung

Vor diesem rechtlichen Hintergrund empfehlen wir Parzellenpächterinnen und Parzellenpächter bei einer Installation von Videokameras auf ihrem Parzellengrundstück diese so auszurichten, dass gar nicht erst der Eindruck erweckt wird, als würden Bereiche außerhalb ihres Parzellengrundstücks beobachtet werden.
Eine deutlich sichtbare, für Außenstehende erkennbare Einschrämkung der Erfassungsbereiche ließe sich ggf. durch eine Veränderung der Kamerapositionen, eine Neuausrichtung oder das Anbringen von Sichtblenden direkt an den Kamreas realisieren.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Zulässigkeit von Videoüberwachung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter

https://www.datenschutz-berlin.de/themen/videoueberwachung


Zur Information
Der geschäftsführende Vorstand 
KGV Falkenhöhe Nord

----------------------------------------------------------------------------------


Videoüberwachung in unserer KGA



Der Müllplatz incl. Eingangstor sowie das Gelände des Werkhofs werden videoüberwacht !

Hinweise zum Datenschutz, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Die Videoüberwachung erfolgt zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten 
und Straftaten, der Beweissicherung und zur Wahrnehmung des Hausrechts.

Die Rechtsgrundlage bildet der
Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

Weitere Informationen erhalten Sie zu den 
Sprechzeiten des Geschäftsführenden Vorstandes.

-------------------------------------------------------------

Vandalismus



In letzter Zeit häufen sich Vorfälle von Vandalismus in
unserer Gartenanlage.



Unser Aufruf richtet sich an ALLE Gartenfreunde:
Achtet auf die Sauberkeit und sprecht jede Unordnung an.
Unter den Auswirkungen von Zerstörungswut leiden wir, ob durch Verlust von Vorrechten 
als Mitglied des Vereins oder von finanziellen Einbußen!
Sollten sich Konflikte mit den Verursachern der Unordnung ergeben, 
ist der Vorstand für konkrete Hinweise immer dankbar.


Soforthilfe gibt die Polizei Berlin unter
Abschnitt 31
Pablo-Picasso-Straße 2
13057 Berlin
Tel.: 030 466 433 1701



 
Der geschäftsführende Vorstand 
KGV Falkenhöhe Nord