Keine Leerung der Müllcontainer
Wie uns die Berlin Recycling GmbH mitgeteilt hat, konnte die Müllentsorgung am 18.06.2025
aufgrund blockierter Zufahrten –verursacht durch parkende Autos in den Nebenwegen d.V.– leider
nicht durchgeführt werden.
Aufgrund dieser Umstände werden uns die Logistik- und Personalkosten sowie eine eventuelle Nachleerung dennoch in Rechnung gestellt.
Der Vorstand behält sich vor, diese Kosten zusätzlich zum Jahresbeitrag zu erheben.
Die detaillierte Kostenaufstellung können Sie bei der nächsten Sprechstunde des Vorstandes einsehen.
Wir bitten daher alle Mitglieder eindringlich, künftig darauf zu achten, dass die Zufahrten zur Gartenanlage, zum Parkplatz und zum Müllplatz jederzeit freigehalten werden.
Der Verursacher der Blockade trägt die vollen Kosten.
Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe danken wir Ihnen im Voraus.
In diesem Zusammenhang möchte der Vorstand auch auf den Beschluss 7/2025 der Mitgliederversammlung vom 15.03.2025 hinweisen.
Der geschäftsführende Vorstand
KGV Falkenhöhe-Nord e.V
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Videoüberwachung auf Parzellengrundstücken
Hinweis zur Rechtslage
von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Rechtsgrundlage
Da die Videoüberwachung regelmäßig einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der von derartigen
Maßnahmen betroffenen Personen darstellt, sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen, die von Kamerabetreibenden erfüllt werden müssen ,sehr hoch.
Nach Art.6 Abs. 1 lit. f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Erhebung personenbezogener
Daten mit Videotechnik nur zulässig, soweit sie u.a. zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich
ist, sofern nicht schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen.
Das bedeutet konkret :
Unter der Voraussetzung, dass außer Parzellenpächterinnen bzw. Parzellenpächter und ihrer Familien
keine dritten Personen regelmäßig ihr selbstgenutztes Parzellengrundstück betreten oder überqueren müssen, ist die Videoüberwachung ihres Parzellengrundstücks innerhalb der Grundstücksgrenzen der Parzelle nicht zu beanstanden.
Sollten Parzellenpächterinnen und Parzellenpächter allerdings mit ihrer Videoüberwachung angrenzende
Parzellengrundstücke , öffentlich zugängliche Wege innerhalb der Kleingartenanlage oder öffentlich zugängliche Räume außerhalb der Kleingartenanlage beobachten, ist dies grundsätzlich unzulässig.
Unsere Empfehlung
Vor diesem rechtlichen Hintergrund empfehlen wir Parzellenpächterinnen und Parzellenpächter bei einer Installation von Videokameras auf ihrem Parzellengrundstück diese so auszurichten, dass gar nicht erst der Eindruck erweckt wird, als würden Bereiche außerhalb ihres Parzellengrundstücks beobachtet werden.
Eine deutlich sichtbare, für Außenstehende erkennbare Einschrämkung der Erfassungsbereiche ließe sich ggf. durch eine Veränderung der Kamerapositionen, eine Neuausrichtung oder das Anbringen von Sichtblenden direkt an den Kamreas realisieren.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Zulässigkeit von Videoüberwachung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter
https://www.datenschutz-berlin.de/themen/videoueberwachung
Zur Information
Der geschäftsführende Vorstand
KGV Falkenhöhe Nord
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Videoüberwachung in unserer KGA
Der Müllplatz incl. Eingangstor sowie das Gelände des Werkhofs werden videoüberwacht !
Hinweise zum Datenschutz, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Die Videoüberwachung erfolgt zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten
und Straftaten, der Beweissicherung und zur Wahrnehmung des Hausrechts.
Die Rechtsgrundlage bildet der
Art. 6 Abs. 1 DSGVO.
Weitere Informationen erhalten Sie zu den
Sprechzeiten des Geschäftsführenden Vorstandes.
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Vandalismus
In letzter Zeit häufen sich Vorfälle von Vandalismus in
unserer Gartenanlage.
Unser Aufruf richtet sich an ALLE Gartenfreunde:
Achtet auf die Sauberkeit und sprecht jede Unordnung an.
Unter den Auswirkungen von Zerstörungswut leiden wir, ob durch Verlust von Vorrechten
als Mitglied des Vereins oder von finanziellen Einbußen!
Sollten sich Konflikte mit den Verursachern der Unordnung ergeben,
ist der Vorstand für konkrete Hinweise immer dankbar.
Soforthilfe gibt die Polizei Berlin unter
Abschnitt 31
Pablo-Picasso-Straße 2
13057 Berlin
Tel.: 030 466 433 1701
Der geschäftsführende Vorstand
KGV Falkenhöhe Nord