Mitgliederversammlung 15.03.2025
Beschluss 1/2025:
Bestätigung des Geschäftsberichts 2024
des Geschäftsführenden Vorstandes
Beschluss 2/2025:
Bestätigung des Finanzberichts 2024
Beschluss 3/2025:
Bestätigung der Berichte der Kassenprüfung
Beschluss 4/2025:
Bestätigung des Finanzplans 2025
Beschluss 5/2025:
Entlastung des geschäftsführenden Vorstands für das Jahr 2024
Beschluss 6/2025:
Der Ausgleich für nicht erbrachte Gemeinschaftsleistungen
(Arbeitsstunden) wird ab 01.01.2025 auf 50,00 € erhöht.
Beschluss 7/2025:
§12 der Satzung des Kleingartenvereins Falkenhöhe-Nord e.V.
wird wie folgt geändert:
§ 12 Vereinsstrafen
- (1) Verstöße gegen die Satzung, den Unterpachtvertrag, die
bestehenden Vereinsordnungen, die Beschlüsse der Vereinsorgane
sowie Beleidigungen gegenüber Personen, welche in Ausübung ihrer
Funktion das Wohl der Gemeinschaft vertreten, können durch den
Vorstand mit einer Vereinsstrafe belegt werden.
Mögliche Vereinsstrafen sind Ermahnung, Rüge, Abmahnung oder
Ausschluss. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Vereins.
- (2) Der Vorstand kann bei grob fahrlässigen Beschädigungen an
vereinseigenen Anlagen eine Regressforderung geltend machen.
- (3) Jede Person, welche illegal ihren Hausmüll, hausmüllähnlichem
Gewerbeabfall, Sperrmüll und Wertstoffen in der Gemeinschafts-
anlage der Kleingartenanlage oder auf dem vereinseigenen
Müllplatz außerhalb der Container ablädt oder verkippt, handelt
ordnungswidrig und kann entsprechend mit Regressforderungen
belegt werden.
- (4) Jede Person, welche in den aufgestellten Containern nicht
artgerecht entsorgt, handelt ordnungswidrig und kann
entsprechend mit Regressforderungen belegt werden.
- (5) Das Befahren der Nebenwege in der Kleingartenanlage ist bis
auf Ausnahmen nicht gestattet. Verursachte Beschädigungen durch
das Befahren der Nebenwege können entsprechend mit
Regressforderungen belegt werden.
- (6) Die Art und Höhe der Regressforderungen werden in der
Geschäftsordnung des Vereins durch den geschäftsführenden Vorstand
festgelegt.
Hinweis:
Alle Unterlagen zur Mitgliederversammlung sind nach ihrer endgültigen Fertigstellung und Bestätigung durch das Amtsgericht während der Sprechzeiten des Vorstandes einsehbar.
Beschluss der MV vom 24.03.2007 Absatz 7:
Gartenfreunde ab Vollendung des 65. Lebensjahres leisten
6 Arbeitsstunden pro Jahr. Gartenfreunde ab Vollendung des
70. Lebensjahres sind von den Arbeitsstunden befreit.
Wenn zwei Partner den Unterpachtvertrag unterschrieben haben, gilt diese Festlegung jedoch nur dann, wenn beide das 65. bzw. 70. Lebensjahr vollendet haben. Diese Regelung gilt ab dem Jahr, in dem das 65. bzw. 70. Lebensjahr erreicht wird.
Der geschäftsführende Vorstand
KGV Falkenhöhe Nord
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Aufruf zur Mitarbeit
Der erweiterte Vorstand ruft alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde auf, durch ihre Mitarbeit in unserem Verein die Unabhängigkeit und Gemeinnützigkeit zu erhalten.
- Gesucht werden z.Z. Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
die Arbeitseinsätze mit vorbereiten bzw. deren Durchführung leiten.
- Wir rufen alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde auf, in folgenden Fachausschüssen Verantwortung zu übernehmen:
- Elektrobeauftragte
- Logistiker (z.B. Tisch-und Bankaufsteller bei Veranstaltungen)
- Zeltauf- und abbauer bei Veranstaltungen
- Werkhofmitarbeiter (Instanthaltungsarbeiten)
Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, die sich für die
Mitarbeit oder als Berater des geschäftsführenden oder erweiterten Vorstandes (evtl. mit Wahl in die Leitungen des Vereins) interessieren, sollten sich zu Informationsgesprächen beim geschäftsführenden Vorstand melden. Aufgabengebiete könnten z.B. Datenpflege,
Kassenprüfung, oder Schiedskommission sein.
Der geschäftsführende Vorstand
KGV Falkenhöhe Nord
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Aktuelles zu Beschlüssen von 2024
Die Beschlüsse 8 und 10 der Mitgliederversammlung 2024 konnten
bisher nicht ausgeführt werden.
- Der tatsächliche Stromverbrauch in der Anlage wird z.Z. durch unseren Beauftragten abschnittsweise ermittelt. (Dies könnte evtl. zu kurzzeitlicher Unterbrechung der Stromversorgung führen.)
- Auf der Grundlage der Prüfungen werden die notwendigen Reparaturen der Leitungen und die zeitlich begrenzte (ab 23:00 Uhr) Abschaltung erfolgen.
- Die Überwachung des Müllplatzes mit Kameras und dessen Beleuchtung wird nach o.g. Prüfung der Stromleitungen und des bereits beauftragen Stromanschlusses durchgeführt.
Der geschäftsführende Vorstand
KGV Falkenhöhe Nord
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Wichtiges
- Bei Einbruch, Diebstahl, Vandalismus
- Für unseren Kleingartenanlage ist folgende Polizeidienststelle zuständig
Polizei Berlin
Abschnitt 31
Pablo-Picasso-Straße 2
13057 Berlin
Tel.: 030 466 433 1701
Regelung Trampoline
"Die Aufstellung eines Trampolins ist auf Pachtgrundstücken nicht erlaubt.
Nicht genehmigte Trampoline sind unverzüglich zu entfernen,"
Information Betreff Parzellen auf privaten Grund
- Bezüglich der Pachtverträge sind das BA von Lichtenberg und der Berzirksverband
der Kleingärtner Hohenschönhausen e.V. in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
bemüht, die rechtliche Lage zu klären.
- Als Unterpächter des Bezirksverbandes der Kleingärtner Hohenschönhausen e.V.
( Parzelle )und als KGV Falkenhöhe Nord e.V.sind wir nicht berechtigt Gespräche oder
rechtliche Schritte einzuleiten.
Der geschäftsführende Vorstand
KGV Falkenhöhe Nord
Auszug Wasserprüfung vom September 2024
Im September 2024 erfolgte eine Prüfung der Wasserqualität in unserer Kleingartenanlage.
Das Ergebnis dieser Untersuchung lautet wie folgt:
"Die Wasserprobe entspricht hinsichtlich der untersuchten Parameter nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2023"
Unser Wasser ist KEIN TRINKWASSER
Das Prüfbericht kann nach Absprache beim Vorstand eingesehen werden.
Der geschäftsführende Vorstand
KGV Falkenhöhe Nord